Allgemeine Geschäfsbedingungen

§1 Leistungen

1.1 Die Leistungen des Möbelspediteurs erfolgen ausschließlich auf grund dieser Geschäftsbedingungen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn der Möbelspediteur sie schriftlich bestätigt.

1.2 Entstehen im Rahmen der vertraglichen Leistung unvorhersehbare Aufwendungen, sind diese durch den Auftraggeber zu ersetzen, sofern der Möbelspediteur den Umständen nach für erforderlich halten durfte.

1.3 Erweitert der Absender nach Vertragsabschluss den Leistungsumfang sind die hierdurch entstandenen Mehrkosten in angemessener Höhe zu vergüten.

1.4 Mündlich erteilte Aufträge sind wirksam.

§2

Die Angestellten des Spediteurs sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.

§3 – Nachprüfung durch den Absender

Bei Abholung des Umzugsgutes ist der Absender verpflichtet nachzuprüfen, dass kein Gegenstand irrtümlich mitgenommen oder stehengelassen wird.

§4 – Fälligkeiten des vereinbarten Entgelts

4.1 Rechnungen des Spediteurs sind sofort zu begleichen

4.2 Kommt der Absender seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach, ist der Möbelspediteur berechtigt, das Umzugsgut anzuhalten oder nach Beginn der Beförderung auf kosten des Absenders, bis zur Zahlung der Fracht und der bis zu diesem Zeitpunkt entstandene Aufwendungen einzulagern. Kommt der Absender seiner Zahlungsverpflichtung auch dann nicht nach, ist der Möbelspediteur berechtigt, eine Pfandverwertung nach den gesetzlichen Vorschriften durchzuführen.

4.3. §420-421 HGB finden entsprechend Anwendung.

Rücktritt und Kündigung

Beim Umzug handelt es sich um eine Dienstleistung im Sinne von § 312 g Absatz 2 Satz 1 NUmmer 9 BGB. Es besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht nach § 355 BGB.

Der Absender kann den Umzugsvertrag jederzeit kündigen. Kündigt der Absender, so kann der Möbelspediteur, sofern die Kündigung auf Gründen beruht, die nicht seinem Risikobereich zuzurechnen sind, entweder

5.2.1 die vereinbarte Fracht, das etwaige Standgeld sowie zu ersetzende Aufwendungen verlangen. Auf diesen Betrag wird angerechnet, was infolge der Aufhebung des Vertrages an Aufwendungen erspart oder anderweitig erwirbt oder böswillig zu erwerben unterlässt;

oder pauschal ein Drittel der vereinbarten Frachtverlangen.

§7 – Gerichtsstand

Gerichtsstand ist das Amtsgericht Pforzheim und es gilt deutsches Recht.